Reserve Bank of India beschränkt die Nutzung von INR-bezogenen NDDCs durch Nichtansässige und schreibt die Einrichtung eines FERR von 20% vor
Risk Management and Inter-Bank Dealings
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Reserve Bank of India schreibt vor, dass zugelassene Händler Nichtansässigen künftig INR-bezogene Non-Deliverable Derivative Contracts (NDDCs) nur zu Absicherungszwecken anbieten dürfen. Für entsprechende Verträge zum Kauf von Fremdwährungen gegen INR, die zur Absicherung des Wechselkursrisikos eigener Vermögenswerte und Verbindlichkeiten dienen, müssen Händler eine Foreign Exchange Risk Reserve (FERR) in Höhe des INR-Gegenwerts von 20% des Nominalbetrags jedes Vertrags bilden und diese bis zur Beendigung des Vertrags täglich in bar bei der RBI in Indien hinterlegen. Die Regelung gilt für entsprechende Devisenderivate, die nach ihrer Veröffentlichung abgeschlossen werden.
Die Mitteilung schränkt zugleich den Zweck ein, zu dem Nichtansässige INR-bezogene NDDCs nutzen dürfen, und legt für entsprechende Absicherungsgeschäfte auf eigene Rechnung eine Cash-Reserve von 20% fest, wodurch die Compliance-Kosten der Händler klar bestimmt werden.
Source:Reserve Bank of India — Notifications · rbi.org.in