Die Reserve Bank of India informiert über die Aktualisierung von 3 Einträgen auf der UN-Sanktionsliste für ISIL und Al-Qaida
Implementation of Section 51A of UAPA, 1967: Updates to UNSC’s 1267/ 1989 ISIL (Da'esh) & Al-Qaida Sanctions List: Amendment of 03 Entries
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Die Reserve Bank of India hat die beaufsichtigten Institute darüber informiert, dass der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen am 2026 年 10 月 26 日 3 Einträge zu Einzelpersonen auf der Sanktionsliste für ISIL (Da’esh) und Al-Qaida geändert hat. Geschäftsbanken, Zahlungsbanken, Nichtbanken-Finanzunternehmen und weitere Institute müssen gemäß Abschnitt 51A des UAPA und den RBI KYC Directions die Listen überprüfen und entsprechende Maßnahmen ergreifen. Zu den einschlägigen Sanktionen zählen das Einfrieren von Vermögenswerten, Reiseverbote und ein Waffenembargo.
Source:Reserve Bank of India — Notifications · rbi.org.in