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Schweden erhält die Genehmigung zur Nutzung von T2 und aktualisiert das dänische Abkommen

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KI-Zusammenfassung

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Am 30. Oktober 2026 gab die Europäische Zentralbank (EZB) eine Reihe von Beschlüssen bekannt, die der EZB-Rat neben den Zinsentscheidungen gefasst hatte. Der Bekanntmachung zufolge genehmigte der EZB-Rat der schwedischen Zentralbank (Sveriges Riksbank) die Nutzung des „T2 Currency Participation Agreement“ für die Nutzung der T2-Dienste; zugleich aktualisierte der EZB-Rat die mit der dänischen Zentralbank (Danmarks Nationalbank) verbundenen Vereinbarungen. In der Bekanntmachung hieß es außerdem, dass die betreffenden Parteien anschließend die Unterzeichnung abschlossen. Die Entscheidung betrifft die Vereinbarungen zur Nutzung der T2-Dienste durch Schweden sowie die Aktualisierung der dänischen Vereinbarungen; über weitere Umsetzungszeitpunkte oder konkrete Bestimmungen wurden in dem Bericht keine Angaben gemacht.

Von KI aus Berichten erstellt · aktualisiert vor 45 Minuten

Zeitverlauf

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30. Okt.
  1. European Central Bank
    Entscheidungen des EZB-Rats außerhalb der Zinsentscheidungen

    Der EZB-Rat veröffentlichte eine Reihe von Entscheidungen außerhalb der Zinsentscheidungen, genehmigte das T2 Currency Participation Agreement für die Nutzung der T2-Dienste durch Sveriges Riksbank und aktualisierte die entsprechende Vereinbarung mit Danmarks Nationalbank, die anschließend von beiden Parteien unterzeichnet wurde.

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